Kostenübernahme

Die Kosten für die heilpädagogische Maßnahme trägt, bei Kindern im Vorschulalter der Bezirk Oberbayern, für Kinder im Schulalter trägt die Kosten das zuständige Jugendamt.

Für den Antrag beim Jugendamt ist ein Kinder- und Jugendpsychiatrisches Gutachten erforderlich.

Nach der Antragstellung, die über die Praxis erfolgt, entstehen den Eltern keine Kosten.